Unternehmensstiftungen
"Gedanken sind Verantwortung"
Spezialformen in der Stiftungslandschaft
Zentrale Frage: Stiftungszweck?
Die Unternehmensstiftung ist eine in der Praxis entwickelte Sonderform der Stiftung mit zwei wesentlichen Erscheinungsformen. Sie zeichnet sich durch eine spezielle Nähe zur Wirtschaft aus, denn sie hat eine Unternehmung im Stiftungsvermögen. Diese kann jede Art von juristischer Person sein. Eine zeitliche Beschränkung und Vorbehalte sind möglich. Steuerbefreiungen in diesem Bereich gestalten sich komplexer als bei konventionellen Stiftungen. In der Schweiz gibt es prominente Beispiele, wie Victorinox, Wilsdorf-Rolex, Kuoni und Hugentobler-Stiftung, Sympany, Assura usw.
Die zentrale Frage ist der Stiftungszweck. Stiftungen dürfen in der Regel nur ideelle Zwecke verfolgen, aber gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist auch ein wirtschaftlicher Stiftungszweck zulässig, wie alle operativen Förderstiftungen zeigen. Bei gewissen Formen der Unternehmensstiftung richtet sich der Zweck klar auf die Erhaltung eines (Profit-) Unternehmens.
Holdingstiftung, Corporate Foundation
und Unternehmensträgerstiftung
Ein verantwortungsvoller Unternehmer denkt auch an den juristischen und organisatorischen Schutz seines "Lebenswerks" und der geschaffenen Arbeitsplätze. Er möchte einer unerwünschten Gesamt- oder Teilübernahme oder einer "Demontage" durch interne/externe Akteure oder Familienmitglieder einen Riegel schieben. Testamente sind nicht immer die einzige Lösung, da sie erst nach dem Ableben wirksam werden. In vielen Fällen können sie erfolgreich angfochten werden, besonders dann, wenn die Pflichtteile der Erben verletzt werden.
Die Holdingstiftung / Stakeholderfoundation kann eine Lösung sein. Sie betreibt das kaufmännische Unternehmen nur indirekt und ist an der juristischen Person, die das Unternehmen direkt betreibt, allein, mehrheitlich oder massgeblich beteiligt. Eine ganze Anzahl von Punkten muss sauber geregelt werden, damit dieses Konstrukt über längere Dauer einwandfrei funktioniert:
- die Instruktion der Stiftungsräte für die Ausübung ihres Stimmrechts in der "geführten" Organisation,
- wie geht man mit vorhandenen und später dazu kommenden Tochtergesellschaften einer Holding und dem Firmennamen um,
- wie ist die Entschädigung der Stiftungsvertreter geregelt,
- sind Personalunionen von VR und Stiftungsräten möglich,
- Entscheidung, ob die Stiftung auch in die operative Tätigkeit der "geführten" Organisation eingreifen soll, usw.
Genaue Vorabklärungen lohnen sich besonders bei internationalen Konstrukten mit Sitz in der Schweiz.
Die Corporate Foundation ist der klassische Fall einer in den meisten Fällen gemeinnützigen Stiftung, gegründet von einem Unternehmen, dem Eigentümer und/oder seiner Familie, oder in Absprache mit Dritten. In der Regel ist diese Form organisatorisch in die Unternehmung eingebettet. Sie ist eine selbständige juristischen Person; sie wird steuerlich und rechtlich als solche betrieben. Philanthropie hat in der Wirtschaftswelt einen immer höheren Stellenwert, Unternehmen werden zum Teil von Mitarbeitern nach solchen Kriterien ausgewählt und im Untehemen eingebttestes "Coprorate Volunteering" ist eine interessante und sinnstiftende Alternative zu bezahlten Ferien...
Bei der Unternehmensträgerstiftung betreibt die Stiftung selbst und in unmittelbarer, operativer Form eine kaufmännische Unternehmung, die in der Regel einem im weitesten Sinn ideellen Zweck gewidmet ist. Es ist eine Frage der Intensität der unternehmerischen Komponente der Stiftungstätigkeit, die bestimmend ist für eine Einstufung als Unternehmensträgerstiftung. Beispiele sind traditioneller Weise: Privatspitäler, private Altersheime und -residenzen, Schulen, Heime, Bibliotheken, Museen usw.
Bei bestehenden solchen Organisationen, die historisch gewachsen sind, können oft mit Prozessverbesserungen Geld gespart und Reibungsverluste minimiert werden.